Satzungsänderungsvorschläge zur Sitzung im April #10

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opened 2025-12-30 16:24:19 +01:00 by LordMZTE · 12 comments
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Geplant ist, im April gemäß §31 Absatz (3) eine Satzungsänderung zu beschließen. Hier werden nun Vorschläge für zusätzliche zu beschließende Satzungsänderungen angenommen.

Geplant ist, im April gemäß §31 Absatz (3) eine Satzungsänderung zu beschließen. Hier werden nun Vorschläge für zusätzliche zu beschließende Satzungsänderungen angenommen.
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Ich würde vorschlagen, dass zwischen dem Beschluss einer Änderung eines Anhangs der Satzung und dem Merge/Inkrafttreten es eine Frist geben sollte, damit Mitglieder die Möglichkeit haben, dagegen Widerspruch einzulegen.

Ich würde vorschlagen, dass zwischen dem Beschluss einer Änderung eines Anhangs der Satzung und dem Merge/Inkrafttreten es eine Frist geben sollte, damit Mitglieder die Möglichkeit haben, dagegen Widerspruch einzulegen.
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Ich würde vorschlagen, dass bei nur einem Kandidaten die Präsidentenwahl entfallen kann.

Ich würde vorschlagen, dass bei nur einem Kandidaten die Präsidentenwahl entfallen kann.
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Ich würde vorschlagen, §4 wie folgt zu ersetzen, damit bei einem Ausschluss nicht immer faktisch eine Mitgliederabstimmung durchgeführt werden muss:

### §4

(1) Bei schwerem oder mehrfachem Regelverstoß kann der Ausschluss eines Mitglieds 
durch einen Moderator beantragt werden.

(2) Der Antrag auf Ausschluss nach Absatz (1) ist durch das Präsidium zu prüfen. 
Für die Annahme des Antrags ist ein Beschluss des Präsidiums erforderlich.

(3) Gegen den Beschluss zum Ausschluss nach Absatz (2) kann durch einen Moderator,
ein Präsidiumsmitglied oder einen Beschluss der Mitgliederversammlung Einspruch 
eingelegt werden. Ein Einspruch führt dazu, dass der Beschluss ungültig wird,
bis der Einspruch zurückgenommen oder durch einen Beschluss der Mitglieder nach 
[§5](#5) Absatz (3) abgelehnt wurde.
Ich würde vorschlagen, §4 wie folgt zu ersetzen, damit bei einem Ausschluss nicht immer faktisch eine Mitgliederabstimmung durchgeführt werden muss: ``` markdown ### §4 (1) Bei schwerem oder mehrfachem Regelverstoß kann der Ausschluss eines Mitglieds durch einen Moderator beantragt werden. (2) Der Antrag auf Ausschluss nach Absatz (1) ist durch das Präsidium zu prüfen. Für die Annahme des Antrags ist ein Beschluss des Präsidiums erforderlich. (3) Gegen den Beschluss zum Ausschluss nach Absatz (2) kann durch einen Moderator, ein Präsidiumsmitglied oder einen Beschluss der Mitgliederversammlung Einspruch eingelegt werden. Ein Einspruch führt dazu, dass der Beschluss ungültig wird, bis der Einspruch zurückgenommen oder durch einen Beschluss der Mitglieder nach [§5](#5) Absatz (3) abgelehnt wurde. ```
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Die Satzung regelt aktuell nicht, was beim Ausscheiden eines Präsidiumsmitglied aus dem Präsidium geschieht. Daher schlage ich vor, §7 und §8 um folgende Absätze zu ergänzen:

(7) Tritt ein Mitglied des Präsidiums zurück oder scheidet aus sonstigen Gründen
aus dem Präsidium aus, so ist der freigewordene Sitz gemäß [§18](#18) Absatz (4)
neu zu besetzen. War das zurückgetretene Präsidiumsmitglied auf Grund von 
[§12](#12) Mitglied des Präsidiums, so kann stattdessen der entsprechende Gründer
dan freigewordenen Sitz gemäß [§12](#12) neu besetzen.
(4) Scheidet der Präsident vorzeitig aus dem Präsidium aus, so ist aus den 
verbleibenden Präsidiumsmitgliedern ein neuer Präsident gemäß Absatz (2) 
oder (3) zu wählen.
Die Satzung regelt aktuell nicht, was beim Ausscheiden eines Präsidiumsmitglied aus dem Präsidium geschieht. Daher schlage ich vor, §7 und §8 um folgende Absätze zu ergänzen: ``` markdown (7) Tritt ein Mitglied des Präsidiums zurück oder scheidet aus sonstigen Gründen aus dem Präsidium aus, so ist der freigewordene Sitz gemäß [§18](#18) Absatz (4) neu zu besetzen. War das zurückgetretene Präsidiumsmitglied auf Grund von [§12](#12) Mitglied des Präsidiums, so kann stattdessen der entsprechende Gründer dan freigewordenen Sitz gemäß [§12](#12) neu besetzen. ``` ``` markdown (4) Scheidet der Präsident vorzeitig aus dem Präsidium aus, so ist aus den verbleibenden Präsidiumsmitgliedern ein neuer Präsident gemäß Absatz (2) oder (3) zu wählen. ```
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Ich würde vorschlagen, die Absätze von §25 mit in §23 zu übernehmen und §23 Absatz (2) zu streichen. §25 Könnte dann für einen neuen Paragraphen verwendet werden.

Ich würde vorschlagen, die Absätze von §25 mit in §23 zu übernehmen und §23 Absatz (2) zu streichen. §25 Könnte dann für einen neuen Paragraphen verwendet werden.
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Ich würde vorschlagen, §18 Absatz (6) mit in §7 zu übernehmen um klarzustellen, dass die benennung von Moderatoren ins Präsidium auch nach der ersten Sitzung stattfinden kann.

Ich würde vorschlagen, §18 Absatz (6) mit in §7 zu übernehmen um klarzustellen, dass die benennung von Moderatoren ins Präsidium auch nach der ersten Sitzung stattfinden kann.
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Ich würde vorschlagen, dass Mitgliederversammlungen auf Verlangen von 1/5 der Mitglieder einberufen werden müssen.

Ich würde vorschlagen, dass Mitgliederversammlungen auf Verlangen von 1/5 der Mitglieder einberufen werden müssen.
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Ich würde vorschlagen, dass die Ergebnisse von Wahlen und Mitgliederabstimmungen und die Ernennung des Vorstandsvorsitzenden auch im Protokoll vermerkt werden müssen.

Ich würde vorschlagen, dass die Ergebnisse von Wahlen und Mitgliederabstimmungen und die Ernennung des Vorstandsvorsitzenden auch im Protokoll vermerkt werden müssen.
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Ich würde vorschlagen, dass eine Regelung in die Satzung übernommen werden sollte, die regelt was passiert wenn ein Protokoll mehrfach abgelehnt wird.

Ich würde vorschlagen, dass eine Regelung in die Satzung übernommen werden sollte, die regelt was passiert wenn ein Protokoll mehrfach abgelehnt wird.
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Die rechtliche Klarstellung aus der README sollte in die Satzung übernommen werden. Dafür würde ich folgenden Paragraphen vorschlagen:

### §X

(1) Die Satzung der Anvilcraft Community dient allein der internen 
Selbstverwaltung der Anvilcraft Community. Die Anvilcraft Community ist kein 
Verein gemäß §21 BGB. Aus der Satzung erwachsen weder für Mitglieder noch für 
Dritte rechtlich bindende oder durchsetzbare Ansprüche oder Verpflichtungen.

(2) Die Gründer können Vereine gemäß §21 BGB, Stiftungen gemäß §80 BGB oder
sonstige juristische Personen des Privatrechts gründen, welche die Anvilcraft 
Community repräsentieren. [§11](#11) Absatz (2) ist entsprechend anzuwenden. 
Die rechtliche Klarstellung aus der README sollte in die Satzung übernommen werden. Dafür würde ich folgenden Paragraphen vorschlagen: ``` markdown ### §X (1) Die Satzung der Anvilcraft Community dient allein der internen Selbstverwaltung der Anvilcraft Community. Die Anvilcraft Community ist kein Verein gemäß §21 BGB. Aus der Satzung erwachsen weder für Mitglieder noch für Dritte rechtlich bindende oder durchsetzbare Ansprüche oder Verpflichtungen. (2) Die Gründer können Vereine gemäß §21 BGB, Stiftungen gemäß §80 BGB oder sonstige juristische Personen des Privatrechts gründen, welche die Anvilcraft Community repräsentieren. [§11](#11) Absatz (2) ist entsprechend anzuwenden. ```
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Die Gründer sollten auch als Mitglieder, jedoch ohne Stimm- und Wahlrecht, gelten. Dazu sollte die Sonderstellung von LeLaul auch in der Satzung abgebildet werden. Dazu schlage ich folgenden Paragraphen vor:

### §X

(1) Ehrenmitglieder sind besondere Mitglieder der Anvilcraft Community, denen 
durch die Satzung die Ehrenmitgliedschaft verliehen wurde. 

(2) Ehrenmitglieder gelten als Mitglieder gemäß [§1](#1) und haben alle sich aus
[§2](#2) ergebenden Rechte.

(3) [§1](#1) Absatz (2) Satz 1 sowie [§4](#4) sind auf Ehrenmitglieder nicht 
anzuwenden.

(4) Die Gründer sind Ehrenmitglieder gemäß Absatz (1), haben jedoch abweichend 
von Absatz (2) nicht die sich aus [§2](#2) Absatz (2) ergebenden Stimm- und 
Wahlrechte.

(5) Die Anvilcraft Community dankt LeLaul für sein Mitwirken bei der Gründung 
der austriangamers390 Community Server, aus welchen sich Anvilcraft entwickelt 
hat. Ihm wird daher die Ehrenmitgliedschaft verliehen.
Die Gründer sollten auch als Mitglieder, jedoch ohne Stimm- und Wahlrecht, gelten. Dazu sollte die Sonderstellung von LeLaul auch in der Satzung abgebildet werden. Dazu schlage ich folgenden Paragraphen vor: ``` markdown ### §X (1) Ehrenmitglieder sind besondere Mitglieder der Anvilcraft Community, denen durch die Satzung die Ehrenmitgliedschaft verliehen wurde. (2) Ehrenmitglieder gelten als Mitglieder gemäß [§1](#1) und haben alle sich aus [§2](#2) ergebenden Rechte. (3) [§1](#1) Absatz (2) Satz 1 sowie [§4](#4) sind auf Ehrenmitglieder nicht anzuwenden. (4) Die Gründer sind Ehrenmitglieder gemäß Absatz (1), haben jedoch abweichend von Absatz (2) nicht die sich aus [§2](#2) Absatz (2) ergebenden Stimm- und Wahlrechte. (5) Die Anvilcraft Community dankt LeLaul für sein Mitwirken bei der Gründung der austriangamers390 Community Server, aus welchen sich Anvilcraft entwickelt hat. Ihm wird daher die Ehrenmitgliedschaft verliehen. ```
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Ich würde vorschlagen, dass es den Moderatoren und dem zuständigen Vorsdtandsmitglied möglich sein sollte, den Status als Content Creator vorläufig zu verleihen, bis zur nächsten Präsidiumssitzung. Das Präsidium sollte dann darüber abstimmen müssen.

Ich würde vorschlagen, dass es den Moderatoren und dem zuständigen Vorsdtandsmitglied möglich sein sollte, den Status als Content Creator vorläufig zu verleihen, bis zur nächsten Präsidiumssitzung. Das Präsidium sollte dann darüber abstimmen müssen.
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Anvilcraft/org#10
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