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CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSKANZLEI UND LEISTET KEINE RECHTSBERATUNG.
DIE BEREITSTELLUNG DIESER LIZENZ FÜHRT ZU KEINEM MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE
COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS
ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT
DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE SICH AUS DEREN GEBRAUCH ERGEBEN.
Lizenz
DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER „SCHUTZGEGENSTAND“ DEFINIERT) WIRD
UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL", „LIZENZ“
ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH
DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG
DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE
GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG.
DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND
ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN.
SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZENZGEBER
DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAFÜR, DASS
SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.
1. Definitionen
a. Der Begriff "Bearbeitung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis
jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange dieses erkennbar
vom Schutzgegenstand abgeleitet wurde. Dies kann insbesondere auch eine Umgestaltung,
Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes
zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Bearbeitung des Schutzgegenstandes
gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Nutzung
des Schutzgegenstandes.
b. Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung
von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten zu einem
einheitlichen Ganzen, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und
Anordnung der darin enthaltenen selbständigen Elemente eine eigentümliche
geistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon, ob die Elemente systematisch
oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht.
c. "Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder
Bearbeitungen im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin
in körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder
in Verkehr zu bringen.
d. Unter "Lizenzelementen" werden im Sinne dieser Lizenz die folgenden übergeordneten
Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt wurden und
in der Bezeichnung der Lizenz zum Ausdruck kommen: "Namensnennung", "Weitergabe
unter gleichen Bedingungen".
e. Der "Lizenzgeber" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natürliche oder
juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen
dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt.
f. "Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes
oder jede andere natürliche oder juristische Person, die am Schutzgegenstand
ein Immaterialgüterrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genannten
Handlungen erfasst und eine Erteilung, Übertragung oder Einräumung von Nutzungsbewilligungen
bzw Nutzungsrechten an Dritte erlaubt.
g. Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen,
künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser
Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine eigentümliche geistige Schöpfung
jeglicher Art oder ein Werk der kleinen Münze, ein nachgelassenes Werk oder
auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein,
unabhängig von der Art seiner Fixierung und unabhängig davon, auf welche Weise
jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler
Form. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen
Schutz eigener Art genießen, unterfallen auch sie dem Begriff „Schutzgegenstand“
im Sinne dieser Lizenz.
h. Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person gemeint,
die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes
vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen
dieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers
erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährte Nutzungsbewilligung trotz eines
vorherigen Verstoßes auszuüben.
i. Unter "Öffentlich Wiedergeben" im Sinne dieser Lizenz sind Wahrnehmbarmachungen
des Schutzgegenstandes in unkörperlicher Form zu verstehen, die für eine Mehrzahl
von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und mittels öffentlicher
Wiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung, Vorführung, Darbietung, Sendung,
Weitersendung oder zeit- und ortsunabhängiger Zurverfügungstellung erfolgen,
unabhängig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich
drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet.
j. "Vervielfältigen" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, gleichviel in welchem
Verfahren, auf welchem Träger, in welcher Menge und ob vorübergehend oder
dauerhaft, Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere
durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch das erstmalige Festhalten
des Schutzgegenstandes oder dessen Wahrnehmbarmachung auf Mitteln der wiederholbaren
Wiedergabe sowie das Herstellen von Vervielfältigungsstücken dieser Festhaltung,
sowie die Speicherung einer geschützten Darbietung oder eines Bild- und/oder
Schallträgers in digitaler Form oder auf einem anderen elektronischen Medium.
k. "Mit Creative Commons kompatible Lizenz" bezeichnet eine Lizenz, die unter
https://creativecommons.org/compatiblelicenses aufgelistet ist und die durch
Creative Commons als grundsätzlich zur vorliegenden Lizenz äquivalent akzeptiert
wurde, da zumindest folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Diese mit Creative Commons kompatible Lizenz
i. enthält Bestimmungen, welche die gleichen Ziele verfolgen, die gleiche
Bedeutung haben und die gleichen Wirkungen erzeugen wie die Lizenzelemente
der vorliegenden Lizenz; und
ii. erlaubt ausdrücklich das Lizenzieren von ihr unterstellten Abwandlungen
unter vorliegender Lizenz, unter einer anderen rechtsordnungsspezifisch angepassten
Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen wie vorliegende Lizenz
aufweist oder unter der entsprechenden Creative-Commons-Unported-Lizenz.
2. Beschränkungen der Verwertungsrechte
Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung
des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschränken oder zu vereiteln, die
sich aus den Beschränkungen der Verwertungsrechte, anderen Beschränkungen
der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers oder anderen entsprechenden
Rechtsnormen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialgüterrechtlichen Schutzes
ergeben.
3. Lizenzierung
Unter den Bedingungen dieser Lizenz erteilt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet
unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - die vergütungsfreie,
räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts
am Schutzgegenstand) unbeschränkte Nutzungsbewilligung, den Schutzgegenstand
in der folgenden Art und Weise zu nutzen:
a. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen, ihn
in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu vervielfältigen;
b. Den Schutzgegenstand zu bearbeiten, einschließlich Übersetzungen unter
Nutzung jedweder Medien anzufertigen, sofern deutlich erkennbar gemacht wird,
dass es sich um eine Bearbeitung handelt;
c. Den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich
wiederzugeben und zu verbreiten; und
d. Bearbeitungen des Schutzgegenstandes zu veröffentlichen, öffentlich wiederzugeben
und zu verbreiten.
e. Bezüglich Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes:
i. Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit unverzichtbare Vergütungsansprüche
im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme
(zum Beispiel für Leermedien) vorhanden sind, behält sich der Lizenzgeber
das ausschließliche Recht vor, die entsprechenden Vergütungsansprüche für
jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie geltend zu machen.
ii. Vergütung bei Zwangslizenzen: Soweit Zwangslizenzen außerhalb dieser Lizenz
vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber für alle Fälle
einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche
Vergütung.
iii. Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung des
Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte
(i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Vergütung, unabhängig
davon, ob eine Geltendmachung der Vergütungsansprüche durch ihn selbst oder
nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich wäre.
Die vorgenannte Nutzungsbewilligung wird für alle bekannten sowie alle noch
nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Sie beinhaltet auch das Recht, solche
Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser
Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte,
die über diesen Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber eingeräumt
werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen
von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen
Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Lizenzgeber auf die Geltendmachung
sämtlicher daraus resultierender Rechte.
4. Bedingungen
Die Erteilung der Nutzungsbewilligung gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt
ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
a. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser
Lizenz verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie müssen dabei stets eine
Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier
(URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten
oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz
gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren.
Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich
wiedergeben, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz
und den Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten
oder öffentlich wiedergeben, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand)
keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes
in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können.
Dasselbe gilt auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil
eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk
insgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. Sofern Sie ein Sammelwerk
erstellen, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines
Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise
entfernen. Wenn Sie eine Bearbeitung vornehmen, müssen Sie soweit dies praktikabel
ist auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Bearbeitung die in
Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise entfernen.
b. Sie dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen
i. dieser Lizenz,
ii. einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen,
iii. einer rechtsordnungsspezifischen Creative-Commons-Lizenz mit denselben
Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts (z.B. Namensnennung - Weitergabe unter
gleichen Bedingungen 3.0 US),
iv. der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab
Version 3.0 aufwärts, oder
v. einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz
verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
Falls Sie die Bearbeitung gemäß Abschnitt b)(v) unter einer mit Creative Commons
kompatiblen Lizenz lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen Folge
leisten.
Falls Sie die Bearbeitung unter einer der unter b)(i)-(iv) genannten Lizenzen
("Verwendbare Lizenzen") lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen
sowie folgenden Bestimmungen Folge leisten: Sie müssen stets eine Kopie der
verwendbaren Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier
(URI) beifügen, wenn Sie die Bearbeitung verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern,
die die Bedingungen der verwendbaren Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte
beschränken. Bei jeder Bearbeitung, die Sie verbreiten oder öffentlich wiedergeben,
müssen Sie alle Hinweise auf die verwendbare Lizenz und den Haftungsausschluss
unverändert lassen. Wenn Sie die Bearbeitung verbreiten oder öffentlich wiedergeben,
dürfen Sie (in Bezug auf die Bearbeitung) keine technischen Maßnahmen ergreifen,
die den Nutzer der Bearbeitung in der Ausübung der ihm durch die verwendbare
Lizenz gewährten Rechte behindern können. Dieser Abschnitt 4.b) gilt auch
für den Fall, dass die Bearbeitung einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet;
dies bedeutet jedoch nicht, dass das Sammelwerk insgesamt der verwendbaren
Lizenz unterstellt werden muss.
c. Die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe des Schutzgegenstandes oder
auf ihm aufbauender Inhalte oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur
unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen
im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt
lassen. Sie sind verpflichtet, die Urheberschaft oder die Rechteinhaberschaft
in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem
Sie selbst soweit bekannt Folgendes angeben:
i. Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers,
und/oder falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen
oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen
hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung) („Zuschreibungsempfänger“),
Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten;
ii. den Titel des Inhaltes;
iii. in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B.
Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat,
es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen
zum Schutzgegenstand;
iv. und im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes in Übereinstimmung
mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Bearbeitung
handelt.
Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen
Form gemacht werden; im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes oder
eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer
Nennung aller Beitragenden dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso
hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben
nach diesem Abschnitt dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft
in der oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte
aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich
vorliegende Zustimmung des Urhebers, des Lizenzgebers und/oder des Zuschreibungsempfängers
weder implizit noch explizit irgendeine Verbindung mit dem oder eine Unterstützung
oder Billigung durch den Lizenzgeber oder den Zuschreibungsempfänger andeuten
oder erklären.
d. Die oben unter 4.a) bis c) genannten Einschränkungen gelten nicht für solche
Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den Schutzgegenstandsbegriff
fallen, weil sie als Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen
Schutz eigener Art genießen.
e. (Urheber)Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser
Lizenz unberührt.
5. Gewährleistung
SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM LIZENZGEBER
UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHT ARGLISTIG VERSCHWIEGEN
WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE ERTEILUNG DER
NUTZUNGSBEWILLIGUNG UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND ÜBERNIMMT
WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART. DIES UMFASST
INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG VON DEREN
ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DES SCHUTZGEGENSTANDES,
SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DIE KORREKTHEIT VON
BESCHREIBUNGEN.
6. Haftungsbeschränkung
ÜBER DIE IN ZIFFER 5 GENANNTE GEWÄHRLEISTUNG HINAUS HAFTET DER LIZENZGEBER
IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART NUR BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER
VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG FÜR FOLGE-
ODER ANDERE SCHÄDEN, AUCH WENN ER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT IHRES EINTRITTS UNTERRICHTET
WURDE.
7. Erlöschen
a. Diese Lizenz und die durch sie erteilte Nutzungsbewilligung erlöschen mit
Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen
durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Verstoß oder
einer weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen
oder juristischen Personen, die Bearbeitungen des Schutzgegenstandes oder
diesen enthaltende Sammelwerke sowie entsprechende Vervielfältigungsstücke
unter den Bedingungen dieser Lizenz von Ihnen erhalten haben, bestehen nachträglich
entstandene Lizenzbeziehungen jedoch solange weiter, wie die genannten Personen
sich ihrerseits an sämtliche Lizenzbedingungen halten. Darüber hinaus gelten
die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort.
b. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet
bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen
behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen
anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen,
solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf
dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser
Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese
Lizenz unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen
vollumfänglich wirksam bleibt.
8. Sonstige Bestimmungen
a. Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil
eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber
dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang
an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
b. Jedes Mal wenn Sie eine Bearbeitung des Schutzgegenstandes verbreiten oder
öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz am
ursprünglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im gleichen
Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
c. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die
Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt.
d. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Verstoß gegen
sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Verstoß
betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.
e. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen,
Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt
die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug
auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen oder
Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz nicht
genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses zwischen dem
Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser Lizenz möglich.
Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig durch Sie übermittelte
Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nur durch schriftliche Vereinbarung
zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber modifiziert werden. Derlei Modifikationen
wirken ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht
auf die Dritten gemäß 8.a) und b) angebotenen Lizenzen aus.
f. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung
getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen Lizenzvertrag
das Recht der Republik Österreich Anwendung.
Creative Commons Notice
Creative Commons ist nicht Partei dieser Lizenz und übernimmt keinerlei Gewähr
oder dergleichen in Bezug auf den Schutzgegenstand. Creative Commons haftet
Ihnen oder einer anderen Partei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für
irgendwelche Schäden, die - abstrakt oder konkret, zufällig oder vorhersehbar
- im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen. Unbeschadet der vorangegangen
beiden Sätze, hat Creative Commons alle Rechte und Pflichten eines Lizenzgebers,
wenn es sich ausdrücklich als Lizenzgeber im Sinne dieser Lizenz bezeichnet.
Creative Commons gewährt den Parteien nur insoweit das Recht, das Logo und
die Marke "Creative Commons" zu nutzen, als dies notwendig ist, um der Öffentlichkeit
gegenüber kenntlich zu machen, dass der Schutzgegenstand unter einer CCPL
steht. Ein darüber hinaus gehender Gebrauch der Marke "Creative Commons" oder
einer verwandten Marke oder eines verwandten Logos bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung von Creative Commons. Jeder erlaubte Gebrauch richtet sich nach
der Creative Commons Marken-Nutzungs-Richtlinie in der jeweils aktuellen Fassung,
die von Zeit zu Zeit auf der Website veröffentlicht oder auf andere Weise
auf Anfrage zugänglich gemacht wird. Zur Klarstellung: Die genannten Einschränkungen
der Markennutzung sind nicht Bestandteil dieser Lizenz.
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